Zoll Krefeld deckt illegale Beschäftigung von 15 Chinesen auf
Redaktion Polizeiticker Deutschland
Zwei Personen in ZOLL-Uniformen und weißen Helmen auf einer Baustelle. (Bildquelle: Hauptzollamt Kiel)
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Krefeld hat in Neuss 15 Chinesen ohne Aufenthaltstitel entdeckt. 21 Personen wurden vorläufig festgenommen, während die Ermittlungen zu möglichen Verstößen gegen Arbeitsrecht und Sozialversicherung laufen.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Krefeld führte heute in zwei Gewerbehallen in Neuss, die für den Messebau genutzt werden, eine Kontrolle zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch.
Im Rahmen der Maßnahme wurden insgesamt 23 Personen mit chinesischer Staatsangehörigkeit angetroffen und überprüft. Zur weiteren Klärung des Aufenthaltsstatus wurden 21 Personen vorläufig in Gewahrsam genommen.
Die bisherigen Prüfungen ergaben, dass bei 15 der angetroffenen Personen der dringende Verdacht besteht, sich ohne erforderlichen Aufenthaltstitel in Deutschland aufzuhalten und somit keiner erlaubten Beschäftigung nachgehen zu dürfen.
Die weiteren aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen werden durch die zuständige Ausländerbehörde der Stadt Neuss durchgeführt. An der Maßnahme waren 70 Einsatzkräfte der FKS aus Mönchengladbach und Krefeld beteiligt. Zudem unterstützten Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei sowie Mitarbeitende der Ausländerbehörde der Stadt Neuss die Kontrolle.
Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, insbesondere im Hinblick auf mögliche Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen sowie das Vorenthalten von Arbeitsentgelt, dauern an. Aus ermittlungstaktischen Gründen können derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden.
<p>Der Zoll führt auf Baustellen Kontrollen durch, um:</p><ul><li>illegale Beschäftigung zu verhindern</li><li>Aufenthaltsstatus von Arbeitnehmern zu überprüfen</li><li>Verstöße gegen Arbeitsrecht und Sozialversicherung aufzudecken</li><li>Schwarzarbeit zu bekämpfen</li></ul><p>Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist dabei für die Durchführung dieser Maßnahmen zuständig.</p>