A6 Kaiserslautern – Fahrzeug mit Weihnachtsbeleuchtung gestoppt
A6 Kaiserslautern – Fahrzeug mit Weihnachtsbeleuchtung gestoppt
27.12.2025 | 14:32
Redaktion Polizeiticker Deutschland
Jedes Jahr stoppt die Polizei "festlich geschmückte" Fahrzeuge. (Bildquelle: Polizeiautobahnstation Kaiserslautern)
Auf der A6 bei Kaiserslautern hat die Autobahnpolizei am späten Abend des 26.12.2025 ein festlich beleuchtetes Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen. Eine Lichterkette im Innenraum beeinträchtigte die Sicht und irritierte andere Verkehrsteilnehmer.
Am 27.12.2025 um 02:07 Uhr teilten die Polizeiautobahnstation Kaiserslautern und die Zentralen Verkehrsdienste mit, dass am späten Abend des 2. Weihnachtsfeiertages einer Streife der Autobahnpolizei Kaiserslautern ein festlich geschmücktes Fahrzeug auf der A6 aufgefallen war.
Der Fahrzeugführer hatte eine sehr helle und bunte Lichterkette entlang der Windschutzscheibe und Armatur angebracht. Dies führte dazu, dass andere Verkehrsteilnehmer durch den ungewöhnlichen Look irritiert werden könnten.
Die Sicht des Fahrzeugführers selbst dürfte allerdings auch beeinträchtigt gewesen sein. Die Streife konnte beim Passieren des Fahrzeuges feststellen, dass der Fahrzeugführer von den LED-Leuchten regelrecht angestrahlt wurde.

Die Beleuchtung im Innenraum schränkte den Fahrer in der Sicht ein. (Bildquelle: Polizeiautobahnstation Kaiserslautern)
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle zeigte sich der Fahrzeugführer sofort einsichtig und konnte die Fahrt mit ausgeschalteter Lichterkette wieder aufnehmen. Trotzdem erwartet den Mann nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Auch in den Vorjahren wurden um die Weihnachtszeit ähnliche Umbauten durch Kontrollkräfte festgestellt, bei denen Lichterketten und leuchtende Weihnachtskränze an Fahrzeugen angebracht wurden.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass solche, nach außen wirkenden Leuchten, nicht zulässig sind. Die vorgeschriebenen und zugelassenen Leuchten für Kraftfahrzeuge sind genau definiert und geprüft.
Leuchten ohne gültige Prüfzeichen und/oder solche, die in Anzahl und Farbe von den Vorschriften abweichen, dürfen nicht verbaut werden. Zuwiderhandlungen können Bußgelder, Punkte und unter Umständen sogar die Notwendigkeit einer Neuerlangung der Betriebserlaubnis nach sich ziehen.
Quelle der Polizeinachricht: Polizeiautobahnstation Kaiserslautern / Polizeipräsidium Westpfalz