A2 Braunschweig – Welpen-Schmuggler von Zöllnern gestoppt
Welpen-Schmuggler von Zöllnern auf der A2 gestoppt (Bildquelle: Hauptzollamt Braunschweig)
Zoll stellt am 06.09.2022 auf der Autobahn 2 bei Braunschweig-Watenbüttel einen jungen Hundewelpen sicher.
Hintergrundinformation
Für Heimtiere wie zum Beispiel Hund oder Katze gelten bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten die tiergesundheitlichen Bestimmungen der Europäischen Union. Kennzeichnungen, um das Tier eindeutig zuordnen zu können, Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer sind ebenso notwendig wie ein tierärztlicher Nachweis über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut. Hundewelpen dürfen erst ab einem bestimmten Alter gegen Tollwut geimpft werden. Nach der Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes (ca. 21 Tage) dürfen Sie erst dann nach Deutschland einreisen. Eine Impfung 3 Tage vor einer Einreise, wäre somit nicht ausreichend und stellt eine Gefahr für Mensch und Tier dar. Der Zoll muss dann im Rahmen des Seuchenschutzes entsprechend handeln. Die Einreise in die EU darf auch nicht dem Zweck des Verkaufs bzw. Besitzerwechsels dienen. Werden Tiere aus Nicht-EU-Staaten in die EU eingeführt, so fallen ggf. auch noch weitere Steuern an.