A17 Bahretal – Hochexplosive Ladung gestoppt – über eine Tonne Feuerwerkskörper sichergestellt
A17 Bahretal – Hochexplosive Ladung gestoppt – über eine Tonne Feuerwerkskörper sichergestellt
23.11.2022 | 17:15
rep
Hochexplosive Ladung gestoppt auf der A17 – über eine Tonne Feuerwerkskörper sichergestellt (Bildquelle: Hauptzollamt Dresden)
In den Morgenstunden des 15. November 2022 wählten Zöllner der mobilen Kontrolleinheit Pirna auf der Bundesautobahn 17 in Höhe der Abfahrt Bahretal (kurz hinter der deutsch-tschechischen Grenze) einen niederländischen Kleintransporter zur Kontrolle aus.

Hochexplosive Ladung gestoppt auf der A17 – über eine Tonne Feuerwerkskörper sichergestellt (Bildquelle: Hauptzollamt Dresden)
Zusatz
Für viele gehört Feuerwerk zu einem gelungenen Jahreswechsel dazu. Doch dabei ist Vorsicht geboten - und das nicht erst bei der Verwendung der Feuerwerkskörper, sondern bereits beim Kauf.
Insbesondere in den Tagen vor Silvester werden Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung angeboten und eingeführt.
Im schlimmsten Fall hat die Verwendung dieser Raketen und Knaller lebensgefährliche Folgen für Gesundheit und Leben. Daneben ist auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Dies gilt auch, wenn die CE-Kennzeichnung gefälscht sein sollte.
Es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet, die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt oder sichergestellt.
Außerdem ist zu beachten, dass bereits für bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (z. B. Blitz-Knallsätze) eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 ist diese stets ohne Ausnahme erforderlich.
Der Zoll rät daher dringend, nur konformitätsbewertetes und mit dem CE-Kennzeichen versehenes Feuerwerk zu kaufen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Zolls